Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Abrechnung aller Einsätze (auch Aufmaße für Angebote etc.) erfolgt in Zeittakten, sofern nicht anders oder Pauschal vereinbart. Jeder Zeittakt hat eine Länge von 6 Minuten. Für jede Anfahrt eines jeden Reparaturauftrag werden zwei Zeittakte für Arbeitsvorbereitung und Annahme des Auftrages berechnet. Die Anfahrt wird nach Fahrzonen, aufgeteilt in anteilige Kfz-Kosten und Wegezeit, berechnet. Die Fahrzonen sind gestaffelt nach der Entfernung zwischen dem Reparaturort und dem Betrieb. Diese Pauschalen entsprechen nicht dem tatsächlichen Zeitaufwand, sondern sind Durchschnittswerte. Ist für die Reparaturausführung eine Ersatzteilbestellung nötig, wird eine Anzahlung, mindestens in Höhe der Anfahrtskosten verlangt. Diese Anzahl-Kosten fallen pro Reparaturauftrag nur einmal an. Mit Anzahlung wird ebenso der Auftrag bestätigt, die Ersatzteile zu beschaffen und auch zu verbauen. Unsere Techniker sind berechtigt, den Rechnungsbetrag sofort in Bar zu kassieren. Bei Beauftragung wird entsprechend vorausgesetzt, dass eine ausreichende Menge Bargeld im Haushalt des Kunden zur Bezahlung zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, kann unser Techniker darauf bestehen, dass der Kunde das Bargeld schnellstmöglich beschafft und er so lange auf den Kunden wartet. Diese Wartezeit wird entsprechend unserer Zeittakte berechnet. INSTANDSETZUNGSBEDINGUNGEN I. Allgemeines Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle dem Auftragnehmer erteilten Aufträge. II. Ausführung 1. Die Ausführung von Reparaturarbeiten erfolgt bei Weißer Ware (Haushaltsgroßgeräte) nach Möglichkeit am Aufstellungsort, in Ausnahmefällen kann eine Instandsetzung auch in der Werkstatt notwendig werden. 2. Die Anlieferung und Abholung von Geräten zur Werkstattreparatur erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch Fehler zu beseitigen, die sich erst während der Instandsetzung zeigen oder deren Beseitigung für die Betriebssicherheit erforderlich ist, es sei denn, dass der Auftrag auf die Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde. Bei wesentlichem Überschreiten eines gegebenen Kostenvoranschlages durch diesen weiteren Fehler kann eine Fertigstellung des Gerätes durch den Auftraggeber abgelehnt werden. Die bis dahin anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4. Selbst wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte, sind die dem Auftraggeber übermittelten Termine geplante und daher unverbindlich. Die Besonderheiten des Außenreparatur-Geschäftes bringen es mit sich, dass durch die Unvorhersehbarkeit der genauen Reparaturzeiten und die Verkehrsdichte in der Großstadt Verzögerungen auftreten können. 5. Sollte der Kunde oder z.B. der Mieter des Auftraggebers zum vereinbarten Termin nicht angetroffen werden, werden Gebühren in Höhe von s. VI. berechnet. Dies gilt auch für sonstige Umstände solange der vereinbarte Terminzeitraum nicht wesentlich (mehr als 2 Stunden) überschritten wird. Sagt ein Mieter wegen unter 4. Genannten Umständen ab, so gilt für diesen Termin wie Kunde wurde von uns nicht angetroffen (s. VI.).

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III. Rückgabe, Zahlung 1. Nur gegen Aushändigung der Empfangsbestätigung und Barzahlung, ohne Abzug erfolgt die Rückgabe des Reparaturgutes. Schecks werden nicht entgegengenommen, Zahlungen mit EC-Karte sind nur im Geschäft möglich. Als Empfangsberechtigung gilt die Vorlage der Empfangsbestätigung. 2. Das Reparaturgut muss vom Auftraggeber zum vorgesehenen Liefertermin abgeholt werden. Sollte dies auch innerhalb von zwei Wochen, nachdem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert worden ist, nicht erfolgen, steht dem Auftragnehmer für die Verwahrung bei erfolglosem Fristablauf die übliche Vergütung zu. Zur freihändigen Verwertung des Reparaturgutes ist der Auftragnehmer nach Ablauf von einem Monat nach Aufforderung zur Abholung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vorher. 3. Soweit der Verwertungserlös die Reparatur- und Aufbewahrungskosten übersteigt, bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus dem Erlös unberührt. IV. Gewährleistung 1. Auf geleistete Instandsetzungsarbeiten wird die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate (bei gewerblicher Nutzung 6 Monate) festgelegt. In dieser Zeit werden Mängel unentgeltlich behoben, wenn sie mit der vorangegangenen Reparatur in direktem Zusammenhang stehen. 2. Verschleißteile (Kunststoff-, Gummiteile, Glühlampen usw.) unterliegen nicht der Gewährleistungsfrist. 3. Der Auftraggeber hat das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unzumutbar verzögert wird oder erfolglos geblieben ist. Der Auftragsgegenstand braucht jedoch in diesem Falle nicht in den Ursprungzustand zurückversetzt zu werden, wenn es technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. 4. Stellt sich im Rahmen des Gewährleistungsverlangens heraus, dass der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, und auch durch die Reparatur nicht nachweisbar herbeigeführt wurde, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird daher dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. V. Haftung Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - wegen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. VI. Stornierung / nicht Antreffen zum vereinbarten Termin 1. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Auf erteilte Aufträge zu denen ein bestimmter Termin vereinbart wurde, welche storniert werden oder bei denen der Kunde nicht angetroffen wird, werden Stornogebühren erhoben. Bis zu 48 Stunden vor dem Termin werden Stornierungsgebühren berechnet. In diese 48 Stunden zählen nicht Sams-, Sonn- und Feiertage. Ein an diesen Tagen abgesagter Termin gilt als am nächsten Werktag (Mo – Fr) 9 Uhr abgesagter Termin. Die Stornierungsgebühren betragen bei Privatleuten 30€ brutto und bei Geschäftskunden 30€ netto.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bei nicht Antreffen des Kunden zu einem vereinbarten Termin werden Stornogebühren zzgl. der Anfahrtskosten und 2 Arbeitszeittakte berechnet. Stand 09/2024 beläuft sich 1 Arbeitszeittakt auf 8,00€ netto und 9,52€ brutto. Die Anfahrtskosten werden gemäß unserem Anfahrtszonenkatalog berechnet, welchen wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen bzw. Sie gerne über unsere Anfahrtspreise informieren. 2. Auch telefonisch beauftragte Termine sind rechtsverbindliche Dienstverträge und werden entsprechend mit Stornogebühren belastet sollte ein vereinbarter Termin storniert oder der Kunde nicht angetroffen werden. VII. Zur Kenntnisnahme dieser AGB 1. Mit Abschluss eines Dienstvertrages, gleich auf welchem Weg (telefonisch, per E-Mail, etc.) dies geschieht, werden unsere AGB anerkannt. Privatkunden werden auf diese AGB hingewiesen. Sie sind im Geschäft, im Internet und unseren Mitarbeitern einsehbar.

Stand 09/2024

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